Zur Unterstützung und Erweiterung unseres Teams suchen wir …

Steuerfachwirte (m/w)
Steuerfachangestellte/r
Finanz- und Lohnbuchhalter (m/w)
Steuerfachgehilfen (m/w)
Bürokaufleute (m/w)
Kaufleute für Büromanagement (m/w)

Auszubildende – Steuerfachangestellte/r
Auszubildende – Kaufleute für Büromanagement (m/w)

 

Schön, dass Sie uns und unsere Angebote gefunden haben.

 

Wenn Sie einen neuen Wirkungskreis suchen und Erfahrung mit Steuererklärungen und Jahresabschlüssen haben oder bekommen möchten, sind Sie bei uns genau richtig.

Sie bringen mit

Zuverlässigkeit, Engagement und Teamfähigkeit.

Fortbildungen werden immer und gerne unterstützt, daher sollten sich auch Berufsanfänger bzw. Wiedereinsteiger / Quereinsteiger angesprochen fühlen.

Datev Kenntnisse sind von Vorteil, allerdings nicht Voraussetzung.

Unser Team

besteht derzeit aus

einer Steuerberaterin,

zwei Steuerfachwirten,

acht Steuerfachangestellten,

einer Finanzbuchhalterin und

einer Kauffrau für Bürokommunikation.

 

Es werden hauptsächlich mittelständische Unternehmen betreut.

Wir bieten

Ihnen einen interessanten und abwechslungsreichen Aufgabenbereich

– flexibles Arbeiten in einem jungen Team
– adäquate Vergütung

an zwei nahe beieinander gelegenen Standorten.

Interessiert?  Dann schreiben Sie uns bitte, am besten gleich mit Ihren Bewerbungsunterlagen (inkl. mögl. Eintrittstermin und Gehaltsvorstellung).
Oder rufen Sie einfach an.

Wir freuen uns auf Sie.

Kontakt:
Sutthauser Straße 49
49124 Georgsmarienhütte

Telefon: 0 54 01 – 82 32-0
Telefax: 0 54 01 – 82 32-12

E-Mail: moeller@stb-moeller.de

Wichtige Daten: I.Quartal 2007

Zahlungstermin Schonfrist
Einkommensteuer
und
Körperschaftsteuer
12.03.2007
11.06.2007
10.09.2007
15.03.2007
14.06.2007
13.09.2007
Umsatzsteuer
und
Lohnsteuer
10.01.2007
12.02.2007
12.03.2007
10.04.2007
15.01.2007
15.02.2007
15.03.2007
13.04.2007
Gewerbesteuer
und
Grundsteuer
15.02.2007
15.05.2007
15.08.2007
19.02.2007
18.05.2007
20.08.2007

Bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts gilt die Zahlung an dem Tag als wirksam geleistet, an dem der Betrag dem Konto des Finanzamts gutgeschrieben wird. Bei Scheckzahlung gilt die Zahlung als an dem Tag geleistet, an dem der Scheck dem Finanzamt zugegangen ist. Bei Scheckzahlung wird keine Zahlungs-Schonfrist gewährt.